Steuerliche Behandlung von Solaranlagen
In der Schweiz bieten Solaranlagen attraktive steuerliche Vorteile. Die Investitionskosten für eine PV-Anlage können als energetische Sanierung steuerlich geltend gemacht werden, was die effektiven Kosten deutlich reduziert.
Die steuerliche Behandlung variiert je nach Kanton. In den meisten Kantonen können die Installationskosten im Jahr der Installation oder verteilt über zwei bis drei Steuerperioden abgezogen werden.
Was kann abgezogen werden?
Abzugsfähig sind die gesamten Installationskosten inklusive Montage, Wechselrichter und Verkabelung. Auch die Kosten für einen Batteriespeicher sind in vielen Kantonen abzugsfähig. Nicht abzugsfähig sind in der Regel die Kosten für Komfortverbesserungen.
Bei einem Grenzsteuersatz von 30% und Installationskosten von CHF 20'000 ergibt sich eine Steuerersparnis von rund CHF 6'000. Dies ist ein erheblicher Beitrag zur Finanzierung der Anlage.
Einspeisevergütung und Steuern
Die Einspeisevergütung für den ins Netz eingespeisten Solarstrom muss als Einkommen versteuert werden. Da die Vergütung pro kWh relativ gering ist, fällt die zusätzliche Steuerbelastung jedoch moderat aus.
Es empfiehlt sich, die steuerlichen Aspekte bei der Planung der Solaranlage mit einem Steuerberater zu besprechen, um die optimale Strategie für Ihren Kanton zu finden.
Jetzt Ihre Solaranlage planen
Berechnen Sie kostenlos das Potenzial Ihrer Solaranlage und erhalten Sie unverbindliche Offerten.
Kostenlos berechnen